Riester Rente

Riester Rente - Was ist das?

Die "Riester Rente" verdankt ihren Namen dem früheren Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Walter Riester, der im Zuge der Rentenreform 2000/2001 den Vorschlag unterbreitete, eine freiwillige Altersvorsorge einzuführen, die durch eine Altersvorsorgezulage gefördert wird. Die Förderung setzt sich aus zwei Teilen zusammen: einer Altersvorsorgezulage nach Abschnitt XI. Einkommensteuergesetz (EStG) sowie einem Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG. Eine Riester-Förderung ist jedoch nur für förderberechtigte Personen möglich, die Altersvorsorgeverträge bei von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gem. AltZertG zertifizierten Anbietern abgeschlossen haben. Das angesparte Kapital ist nicht pfändbar, und sollte man einmal längerfristig arbeitslos werden, bleibt es anrechnungsfrei und wird nicht als Vermögen berücksichtigt. Ferner kann ein Riester-Vertrag nicht abgetreten werden, z. B. als Hypothek. Bei Eintritt ins Rentenalter wird die Riester Rente als "Leibrente" ausgezahlt. Es ist allerdings möglich, sich 30 % als Einmalzahlung bei Rentenbeginn auszahlen zu lassen. Die Teilauszahlung muss voll versteuert werden.

Riester Rente - Wer ist förderberechtigt?

Um die Riester Rente beanspruchen zu können, muss man unbeschränkt steuerpflichtig sein (fällt die unbeschränkte Steuerpflicht weg, muss die steuerliche Förderung zurückgezahlt werden). Bei vorübergehendem Wegfall kann eine Stundung der Rückzahlung gewährt werden. Dies ist zum Beispiel. Dies sind z. B. rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Selbständige, Kindererziehende in den ersten drei Lebensjahren des Kindes, Landwirte, die über die Alterssicherung der Landwirte pflichtversichert sind, ArbeitslosengeldempfängerInnen, KrankengeldempfängerInnen, Pflegepersonen, die nicht erwerbsmäßig tätig sind, also z. B. Angehörige pflegen, Wehr- und Zivildienstleistende und Empfängerinnen von Vorruhestandsgeld (vorausgesetzt, sie waren als Arbeitnehmerinnen pflichtversichert), Amtsträger sowie die Ehepartner aller Förderberechtigten, Soldaten, Beamte und Richterinnen. Nicht förderberechtigt sind alle diejenigen, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, wie z. B. Selbständige, Studenten, AltersrentnerInnen und geringfügig Beschäftigte, die den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht durch eigene Zuzahlung aufstocken.

Riester Rente - Welche Sparformen sind förderfähig?

Wer förderberechtigt ist, kann bei zertifizierten Anbietern einen Altersvorsorgevertrag für folgende Sparformen abschließen: private und fondsgebundene Rentenversicherungen, Banksparpläne, die mit Beginn der Rente in eine Rentenversicherung gewandelt werden, Fondssparpläne, Pensionsfonds und Pensionskassen.