private Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung

Grundsätzlich sind die weitaus meisten Personen in Deutschland durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Diese gilt allerdings nur für den Arbeitsbereich und falls sich dort ein Unfall ereignet bzw. der Versicherte aufgrund seiner Tätigkeit an einer Berufskrankheit leidet. Sobald man den Betrieb bzw. das Büro verlässt bzw. nach dem Nachhauseweg wieder im privaten Bereich "angekommen" ist, ist man nicht mehr durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Aus diesem Grunde haben bereits viele Menschen als Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung eine private Unfallversicherung abgeschlossen. Der große Vorteil der privaten Unfallversicherung gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung ist es , dass die private Unfallversicherung an jedem Ort und zu jeder Zeit gilt. Der Versicherte ist also weltweit und rund um die Uhr bei sich ereignenden Unfällen abgesichert, und nicht nur am Arbeitsplatz, in der Schule oder an der Universität. Wenn man bedenkt, dass sich durchschnittlich rund acht Millionen Unfälle im Jahr in Deutschland ereignen, dann trägt jede Person ein statistisches Risiko von ca. 1:9, dass man selber von einem Unfall betroffen ist. Zudem ereignen sich von diesen acht Millionen Unfällen im Jahr rund 60 Prozent im Freizeitbereich, wo die gesetzliche Unfallversicherung keine Leistungen erbringt. Daher ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung sicherlich für viele Menschen eine sinnvolle Angelegenheit.

Leistungsarten der privaten Unfallversicherung

Im Rahmen der privaten Unfallversicherung gibt es verschiedene Leistungsarten, welche der Versicherte in den Versicherungsvertrag mit einbeziehen kann. Die Grundlage jeder privaten Unfallversicherung ist die so genannte Invaliditätsleistung. Es handelt sich hier um eine festgelegte Summe, die der Versicherte bei einem gesundheitlichen Schaden aufgrund eines Unfalls erhält. Er bekommt jedoch weder automatisch die gesamte Invaliditätssumme ausgezahlt, noch erhält der Versicherte bei jeder gesundheitlichen Unfallfolge die Invaliditätsleistung. Der Invaliditätsgrad des Versicherten hingegen bestimmt, welchen Anteil man von der Invaliditätssumme erhält. Zudem richtet sich diese nach der so genannten Gliedertaxe. In dieser sind Körperteile des Menschen aufgeführt, wobei der Verlust oder die vollständige Funktionsunfähigkeit mit einem festen Prozentwert ausgezeichnet wird. Wird das Gehör des Versicherten beispielsweise bei einem Unfall so stark geschädigt, dass ein vollständiger Funktionsverlust vorliegt, so erhält der Versicherte in der Regel eine Zahlung von 30 Prozent der Invaliditätssumme pro Ohr. Verliert man zum Beispiel bei einem Arbeitsunfall einen Finger, wird im Folgenden fünf bis zehn Prozent der Invaliditätssumme (je nach Art des Fingers) ausgezahlt. Durch die Vereinbarung einer progressiven Invaliditätsstaffel kann der Versicherte zudem vereinbaren, dass die Invaliditätssumme mit höherem Invaliditätsgrad überproportional ansteigt.

Weitere Leistungen die in die private Unfallversicherung mit einbezogen werden können

Neben der Invaliditätsleistung, können im Rahmen der privaten Unfallversicherung noch weitere Leistungen in den Vertrag mit einbezogen werden. So wird zum Beispiel oftmals die Zahlung einer Versicherungssumme bei Unfalltod vereinbart. Diese wird fällig, falls der Versicherte direkt nach dem Unfall stirbt, oder bis zu sechs Monate nach dem Unfall an dessen Folgen verstirbt. Diese Absicherung dient natürlich in erster Linie den Hinterbliebenen des Versicherten. Neben der Invaliditätsleistung wird besonders die Unfallrente für viele Versicherte ein sinnvoller und auch notwendiger Bestandteil der Unfallversicherung sein. Vom Betrag her ist die Unfallrente relativ frei zu vereinbaren. Da diese in der Regel den Wegfall des Einkommens des Versicherten aufgrund einer Berufsunfähigkeit als Unfallfolge ausgleichen soll, sollte man in jedem Fall darauf achten, dass die Höhe der Unfallrente nicht zu niedrig angesetzt wird. Dabei kommt es natürlich auch darauf an, inwieweit der Kunde bereits anderweitig abgesichert ist, zum Beispiel durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Eine oftmals gewählte Option, die ebenfalls im Rahmen der möglichen Leistungen der privaten Unfallversicherung angeboten wird, ist der Einschluss einer Krankentagegeldversicherung in den Unfallversicherungsvertrag. Diese zahlt im Versicherungsfall eine festgelegte Summe für jeden Tag, an dem der Versicherte aufgrund eines Unfalls nicht arbeitsfähig ist, was selbstverständlich zum Nachweis von einem Arzt bescheinigt werden muss. Sinnvoll kann die Vereinbarung eines Krankentagegeldes vor allem dann sein, wenn der Versicherte einen echten Verdienstausfall durch die Unfallfolgen hat, zum Beispiel wenn er selbstständig tätig ist.