Reicht die gesetzliche Unfallversicherung aus ?
Die gesetzliche Unfallversicherung gehört zum Sozialversicherungssystem der Bundesrepublik Deutschland. Dieses soll die Bürger vor existenzbedrohenden Folgen von bestimmten Schadensereignissen wie Arbeitslosigkeit, Krankheit oder eben eines Unfalls schützen. Oftmals ist es jedoch so, dass dieser Schutz in seinem Ausmaße nur sehr gering ausfällt oder Lücken aufweist. Daher sollte sich der Bürger in einigen Bereich zusätzlich noch privat absichern, wie es zum Beispiel im Bereich der Krankenversicherung oftmals schon geschieht. Da zum Beispiel der Zahnersatz von der gesetzlichen Krankenversicherung nur noch ca. zur Hälfte erstattet wird, ist eine private Zusatzversicherung zu empfehlen. Ähnliches gilt auch für die gesetzliche Unfallversicherung, denn deren Schutz ist auch bei weitem nicht ausreichend, wenn man sich in einem vernünftigen Maße gegen Unfälle absichern müsste. Zum einen ist auf jeden Fall zu bemängeln, dass die gesetzliche Unfallversicherung nur für bestimmte Lebensbereiche des Bürgers einen Schutz bietet. Sie tritt nur dann ein, wenn sich ein Unfall auf dem Weg von oder zur Arbeit, am Arbeitsplatz oder bei Schülern und Studenten an der Schule bzw. Universität ereignet. Bei allen weiteren Unfallorten wird keinerlei Leistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung erbracht. Zudem sind die Leistungen, die im Anschluss an einen Unfall erbracht werden zwar mit Genesungsgeld, Krankentagegeld etc. relativ umfangreich, aber auch hier in ihrer Höhe ziemlich beschränkt. An diesem Punkt sollte man einen Unfallversicherung Vergleich vornehmen. Die gesetzliche Unfallversicherung kann also nur, wie es auch gedacht ist, eine Existenzsicherung vornehmen, wenn sich ein Unfall am Arbeitsplatz ereignet oder eine Berufskrankheit vorliegt.
Zwei Praxisbeispiele zur gesetzlichen Unfallversicherung
Um den Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Unfallversicherung nochmals zu verdeutlichen, werden im Folgenden zwei Praxisbeispiele beschrieben, anhand derer man sehr gut nachvollziehen kann, wie weit der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung geht, und wie abgesichert man im Vergleich dazu mit der privaten Unfallversicherung ist. Angenommen, Sie befinden sich im Urlaub und werden bei einem Verkehrsunfall verletzt. Da sich der Unfall nicht am Arbeitsplatz oder in irgendeiner Form im Zusammenhang mit ihrer Arbeit ereignet hat, haben Sie aus der gesetzlichen Unfallversicherung keinerlei Leistungen zu erwarten und müssen mit den Unfallfolgen finanziell ganz alleine klar kommen. Die private Unfallversicherung würde in diesem Fall hingegen alle notwendigen und vereinbarten Leistungen je nach Schwere der Verletzung erbringen, wie beispielsweise Zahlung von Krankentagegeld oder Krankenhaustagegeld, Kostenübernahme von Reha-Leistungen etc.. Aber selbst wenn sich der Unfall am Arbeitsplatz ereignet, ist man mit der privaten Unfallversicherung deutlich besser abgesichert. Während die Leistungshöhe in der gesetzlichen Unfallversicherung streng festgelegt ist, kann man diese in der privaten Unfallversicherung individuell anpassen. So kann man bei der privaten Unfallversicherung beispielsweise eine progressive Invaliditätsstaffel vereinbaren, was bei der gesetzlichen Unfallversicherung nicht möglich ist. Falls man also bei einem Unfall seinen Daumen verliert, würde man nach der Gliedertaxe 30 Prozent der Invaliditätssumme bekommen. Angenommen, diese beträgt sowohl in der privaten als auch gesetzlichen Unfallversicherung 100.000 Euro, so bekäme man aus der gesetzlichen Unfallversicherung heraus 30.000 Euro. Nun kann es je nach Beruf natürlich sein, dass man durch den Verlust des Daumens nicht mehr arbeiten kann, beispielsweise als Zeichner. Dann reichen die 30.000 Euro aus der gesetzlichen Unfallversicherung nicht lange aus, um diesen Einkommensverlust auszugleichen. Im Rahmen der privaten Unfallversicherung kann man jedoch eine Progression bis zu 500 Prozent der Invaliditätssumme vereinbaren, sodass man im beschriebenen Fall einen Betrag von 150.000 Euro erhalten würde, und von diesem kann man z.B. in Form einer monatlichen Rente aus den Zinsen heraus schon sehr gut "klar kommen"
Private Unfallversicherung zur Ergänzung der gesetzlichen Unfallversicherung
Da die gesetzliche Unfallversicherung aus den beschriebenen Gründen heraus nicht für einen vollen Versicherungsschutz ausreicht, sollte man sich überlegen, ob man nicht eine private Unfallversicherung als Ergänzung abschließt. Diese übernimmt den Unfallschutz weltweit und zu jeder Uhrzeit, ganz unabhängig davon, ob man gerade arbeitet, schläft oder freizeitmäßig aktiv ist. Bei der Entscheidung sollte bedacht werden, dass sich ca. 60 Prozent aller Unfälle ohnehin im privaten Bereich ereignen und die Risiken daher ausschließlich mit der privaten Unfallversicherung abgedeckt werden können.
