Genesungsgeld

Genesungsgeld im Krankheitsfall

Personen, die eine private Krankenversicherung oder eine private Unfallversicherung abgeschlossen haben und darin vereinbart wurde, dass Genesungsgeld bezahlt wird, erhält diese Zahlung. Um die Zahlung in Anspruch nehmen zu können, muss der Patient eine vollstationäre Behandlung in einem Krankenhaus hinter sich haben, wobei der Patient auch Krankenhaustagegeld erhält. Das Genesungsgeld ist dazu gedacht, um die Zeit zwischen der vollen Genesung und der Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit überbrücken zu können. Die Zahlung ist immer von dem Krankenhaustagegeld abhängig. Die private Unfallversicherung zahlt Genesungsgeld, wenn der Patient nach einem Unfall in einem Krankenhaus behandelt wurde.

Wie lange erhält man das Genesungsgeld?


Sollte der Versicherte nach seinem Krankenhausaufenthalt weiter krank geschrieben werden, wird ihm Genesungsgeld gezahlt. Einige Versicherungsgesellschaften vereinbaren mit dem Versicherungsnehmer Staffelbeträge. Bei diesen wird zum Beispiel bis zu einem Tag 10 100 Prozent Krankenhausgeld gezahlt und von diesem Zeitpunkt aus immer weniger. Die Staffelung wird solange genutzt, bis der Versicherte wieder arbeiten kann. Einige Versicherungsgesellschaften verzichten auf diese Staffelung und zahlen bis zum 150 Tag. Dieses kann zwar ein Vorteil sein, der Nachteil daran ist aber oft, dass der Vertrag teurer ist als der Vertrag mit der Staffelung. Jeder muss für sich entscheiden, welche Variante die beste ist.

Versicherungsklauseln beim Genesungsgeld


Sollte der Versicherungsnehmer wegen der gleichen Krankheit zweimal das Krankenhaus aufsuchen müssen, um dort stationär behandelt zu werden, wird das von der Versicherungsgesellschaft als durchgehender Krankenhausaufenthalt gesehen. Bevor der Vertrag der Versicherung unterschrieben wird, sollte sich der Versicherungsnehmer darüber informieren, wie viel Genesungsgeld ihm in diesem Fall zusteht. Wer bei dem Vertrag nicht auf das Genesungsgeld verzichten möchte, sollte unbedingt einen Versicherungsvergleich unternehmen und die Preise und Bedingungen miteinander vergleichen. Darüber hinaus sollte auch die Höhe des Krankenhaustagegelds verglichen werden, da das Genesungsgeld immer von dem Krankenhaustagegeld abhängig ist. Nicht alle Versicherungsgesellschaften haben die gleichen Tarife, sodass sich ein Vergleich lohnen kann, um für die Versicherung nicht zu viel zahlen zu müssen. Des weiteren ist es wichtig, vor dem Ernstfall die Versicherung abzuschließen. Wer bereits im Krankenhaus behandelt wird und auf diese Versicherung erst dann zurück greifen möchte, wird das Genesungsgeld nicht erhalten. Nur Verträge, die vorher abgeschlossen wurden können auch in Anspruch genommen werden.